Lizenzvertrag

Inhalt des Lizenzvertrages

Elemente des Lizenzvertrages

Essentialia negotii des Lizenzvertrages sind:

  • Der Lizenzgegenstand
  • Die Gegenleistung für die Einräumung der Lizenz.

Der Geltungsbereich des Lizenzvertrages wird meistens in verschiedener Hinsicht bestimmt bzw. eingeschränkt:

  • Sachlicher Geltungsbereich
  • Örtlicher Geltungsbereich
  • Zeitlicher Geltungsbereich
  • Persönlicher Geltungsbereich.

Pflichten Lizenzgeber

  • Hauptpflichten des Lizenzgebers
    • Einräumung der Lizenz und ggf. des Rechts auf Erteilung von Unterlizenzen
    • Erlangung, Aufrechterhaltung und Verteidigung der Schutzrechte
    • Rechtsgewährleistung
    • Sachgewährleistung
  • Nebenpflichten des Lizenzgebers
    • Meistbegünstigung (Gleichbehandlung mit anderen Lizenznehmern, aus Wettbewerbsgründen)
    • Recht auf Einsicht in die Rechnungslegung des Lizenznehmers
    • Pflicht zur Verfolgung von Lizenzverletzern
    • Pflicht zur Abwehr von Angreifern
    • Dienstleistungen
      • Vermittlung des technischen know how
      • Vermittlung des Marketing know how
      • Regelung der Entschädigungsfrage im Lizenzvertrag
    • Pflicht zum Austausch von technischen Angaben
    • Pflicht zur Mitteilung von
      • Verbesserungen
      • Weiterentwicklungen
    • Pflicht zur Unterlassung von Konkurrenzhandlungen
    • Eintragung des Lizenzvertrages im Register
    • Pflicht zur Weiterübertragung des Lizenzvertrages an einen allf. Erwerber der Schutzrechte.

Pflichten Lizenznehmer

  • Hauptpflichten des Lizenznehmers
    • Bezahlung Lizenzgebühr
      • Pauschallizenzgebühr
      • Mindestlizenzgebühr
      • Umsatzproportionale Lizenzgebühr
      • Ertragsproportionale Lizenzgebühr
      • Stücklizenzgebühr
      • Freilizenz (unentgeltliche Lizenzeinräumung)
    • Benutzungspflicht
    • Abrechnung
    • Kontrollrechte
    • Fälligkeit und Zahlungszeitpunkt
    • Bezugspflicht
    • Qualitätsvorschriften (Musterzug, Zutrittsrecht)
  • Nebenpflichten des Lizenznehmers
    • Pflicht zur Rechnungslegung
    • Nichtangriffsklausel
    • Unterstützung bei Schutzrechtsverletzungen durch Dritte
    • Konkurrenzverbot
    • Vertriebseinschränkungen
    • Pflicht zum Austausch technischer Angaben
    • Lizenzvermerk
    • Ev. Kopier- und Aufbewahrungsverbot von Kopien
    • Rückgabepflicht von Dokumentationen, inbesondere bei Lizenzierung von Fabrikationsgeheimnissen.

Weitere Vertragspunkte

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit werden im Lizenzvertrag jeweilen die folgenden weiteren Punkte geregelt:

  • Verbesserung des Lizenzgegenstandes
  • Geheimhaltung
  • Genehmigungsvorbehalt bei zu zertifizierenden Produkten
  • Rechtsnachfolge / Parteiwechsel
  • Dauer und Beendigung
  • Rückgabepflichten nach Vertragsbeendigung
  • Schriftformklausel für Aenderungen und/oder Ergänzungen
  • Rechtswahl
  • Gerichtsstand
  • Ggf. Schiedsklausel bzw. Mediationsklausel
  • Salvatorische Klausel

 
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